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Wer darf Bier brauen und verkaufen?

Du möchtest für den Eigenbedarf brauen oder dein eigenes Bier verkaufen? Mach dich hier schlau, was beim Brauen zuhause erlaubt ist!

Biersteuergesetz, Bierverordnung, Biersteuererklärung, wie bitte? Wer selbst brauen will, trifft unweigerlich auf einige bürokratische Regeln und Gesetze. Die gute Nachricht: Kennen wir diese, können wir mit dem Brauen beinahe sofort loslegen.

Brauche ich eine Konzession, um privat Bier zu brauen?

Tatsächlich darf jeder in Deutschland Bier brauen! Wir brauchen für unser Eigenbräu also keine Lizenz, Konzession, Genehmigung oder dergleichen. Kennen wir die rechtlichen Vorgaben und halten uns daran, müssen wir außerdem kein/e Braumeister/in sein. Denn Brauer/in und Mälzer/in gelten seit 2004 nach der Handwerksordnung als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe.

Wie viel Bier darf ich zuhause brauen?

Wenn wir Bier für den Eigenbedarf zuhause brauen, fallen wir nach dem Biersteuergesetz (BierStV) unter die sogenannten Haus- oder Hobbybrauer. Hier kannst du das Gesetz im Detail nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/
Verkaufen wir das Bier nicht, gilt eine bestimmte Freimenge, für die wir keine Steuern zahlen. Das sind unabhängig von der Biersorte 200 Liter in einem Jahr. Auch wenn wir diese Menge in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern brauen, sind wir von Steuern befreit. Alle weiteren Informationen findest du hier https://www.zoll.de (Link einfügen). https://www.zoll.de

Was, wenn ich mehr als 200 Liter herstellen?

Brauen wir für den Eigenbedarf mehr als 200 Liter, wird die Biersteuer fällig. Wir müssen aber nur das Bier versteuern, das die Freimenge übersteigt, also zum Beispiel 50 Liter, wenn wir 250 Liter in einem Jahr produzieren. Kleine Brauereien und Hobbybrauer zahlen einen ermäßigten Steuersatz. Dieser beträgt momentan 0,4407 Euro je Hektoliter (100 Liter) und Grad Plato (Stand 2020). Wie hoch die Steuern exakt wären, können wir im für uns zuständigen Zollamt anfragen. In der Regel sind es nur wenige Cent pro Liter, der Betrag ist abhängig von der Stammwürze, nicht vom Alkoholgehalt des Bieres. Der Gesetzgeber unterscheidet je nach Stammwürzegehalt zwischen Schankbier, Starkbier und Bockbier. In der Bierverordnung (BierV) steht, welche Getränke als Bier bezeichnet werden dürfen: http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/ (Link einfügen)

hhttp://www.gesetze-im-internet.de/bierv/ Bier mit einem Alkoholgehalt unter 0,5 Prozent ist nicht steuerpflichtig, Biermischgetränke hingegen schon. Das entsprechende Formular, um die Biersteuererklärung einzureichen, erhalten wir vom Hauptzollamt (HZA).

Muss ich nach dem Reinheitsgebot brauen?

Du willst auf Kaffeebohnen im Bier oder fruchtigen Kirschgeschmack in deinem IPA nicht verzichten? Glück gehabt: Das Reinheitsgebot, das prinzipiell schon sehr aufgeweicht ist, weil man problemlos Ausnahmen beantragen kann, ist für Hobbybrauer gar nicht erst bindend. Wir dürfen uns also nach Lust und Laune an verschiedensten Kombinationen austoben. Geht übrigens auch mit unseren Experimentier-Sets von Braufässchen, mit denen wir unsere ganz eigene Bierkreation ausprobieren können. Du findest sie im Shop unter „Specials“ auf
https://www.braufaesschen.com/#/shop

Darf ich selbst gebrautes Bier verkaufen oder ausschenken?

An Freunde dürfen wir unser Eigenbräu unentgeltlich immer ausschenken, ohne Steuern zu zahlen. Brauen wir jedoch zu Demonstrationszwecken, also zum Beispiel für Messeauftritte, Dorffeste oder sonstige Veranstaltungen müssen wir das dem Hauptzollamt melden und Steuern dafür bezahlen. Gehen wir den gewerblichen Weg und wollen unser zuhause gebrautes Bier im Handel verkaufen, müssen wir einen Gewerbeschein beantragen. Auch in diesem Fall ist es unsere Pflicht, eine Biersteuererklärung einzureichen und entsprechend Steuern nach dem Biersteuersatz zu zahlen. Uns stehen dann außerdem keine Ermäßigungen und keine steuerfreie Biermenge mehr zu. Brauen wir nicht mehr nur für den Eigenbedarf, müssen wir uns zusätzlich an strenge Hygienevorschriften halten. Die Einhaltung wird vom Gesundheitsamt durch regelmäßige Kontrollen unserer Brauanlagen gewährleistet. Außerdem sind wir dazu verpflichtet, die Flaschen mit Etiketten zu versehen, die bestimmte Angaben enthalten müssen.

Schenken statt ausschenken: Ein Braufässchen-Set zum Vatertag

Ausschenken willst du eigentlich nur im Sinne von schenken? Und zwar zum Vatertag, der am 21. Mai 2020 ansteht? Sich jedes Jahr ein neues Präsent für den Papa auszudenken, ist ja auch ganz schön schwer. Schließlich haben Väter meist schon alles. Anstatt dir mal wieder Stress mit der Geschenksuche zu machen, voilá: Eines unserer Brau-Sets wird ihm garantiert Freude bereiten! Du hast die Wahl zwischen Pils, Helles, Dunkles, Pale Ale, Weißbier, India Pale Ale oder Festbier. Dein Vater steht mehr auf Apfelwein? Auch Cider-Brausets haben wir im Angebot (Apfel und Birne). Wir wünschen deinem Vater schon mal alles Gute und viel Spaß beim Brauen.

Hier findest du noch einmal den Link zu unserem Shop: https://www.braufaesschen.com/#/shop

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